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Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO zur Sicherheit der Verarbeitung. Anlage zur Auftragsverarbeitung.

1. Vertraulichkeit

Verschlüsselung

Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle

Trennungskontrolle

2. Integrität

Weitergabe- und Eingabekontrolle

3. Verfügbarkeit, Belastbarkeit und Wiederherstellbarkeit

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

Diese Darstellung beschreibt den angestrebten Maßnahmenrahmen. Einzelne Maßnahmen können je Umgebung, Zone und Provider abweichen und werden fortlaufend weiterentwickelt.