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DSGVO-konformes Cloud-Backup

Backups enthalten alles – auch personenbezogene Daten. lionbackup erfüllt die DSGVO strukturell: EU-Datenresidenz, AV-Vertrag, dokumentierte TOMs, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ein sauberes Löschkonzept.

Was die DSGVO von Backups verlangt

Art. 32 DSGVO fordert die Fähigkeit, Verfügbarkeit und Zugang zu personenbezogenen Daten bei einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen – Backups sind also nicht optional, sondern Pflicht. Zugleich müssen die Sicherungen selbst geschützt sein: Verschlüsselung nach Stand der Technik, Integrität, Vertraulichkeit und die Nachweisbarkeit aller Maßnahmen. Und mit Art. 28 braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Backup-Dienstleister.

So setzt lionbackup das um

EU-Datenresidenz

Speicherung ausschließlich in europäischen Rechenzentren geprüfter Provider – siehe Provider & Standorte.

AV-Vertrag (Art. 28)

Der Auftragsverarbeitungsvertrag steht öffentlich bereit – keine Verhandlungsrunden, keine Überraschungen.

TOMs (Art. 32)

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen sind vollständig dokumentiert und für Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung nutzbar.

Stand der Technik

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Klartext verlässt Ihr Haus nie, die Schlüssel bleiben bei Ihnen – Details auf der Sicherheitsseite.

Löschkonzept

Vorhalte- und Löschfristen je Projekt konfigurierbar; Ablauf führt zu automatischer, nachvollziehbarer Löschung (Art. 5 Speicherbegrenzung).

Nachweisbarkeit

Lückenlose, manipulationsarme Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse – belastbar für Revision und Aufsicht.

Schrems II und Drittlandtransfers

Seit dem Schrems-II-Urteil genügt ein EU-Serverstandort nicht, wenn der Anbieter als US-Unternehmen dem CLOUD Act unterliegt. lionbackup vermeidet den Drittlandtransfer strukturell: europäischer Betreiber, europäische Provider – und selbst im Extremfall wäre herausgegebener Speicher dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nur Geheimtext. Mehr zur Positionierung: Souveränes Cloud-Backup.

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Häufige Fragen

Ist ein Backup bei einem US-Cloud-Anbieter DSGVO-konform?

Es ist rechtlich riskant: Nach Schrems II reicht der EU-Serverstandort nicht, wenn der Anbieter als US-Unternehmen dem CLOUD Act unterliegt. lionbackup vermeidet das Problem strukturell — europäischer Betreiber, europäische Provider, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.

Bekomme ich einen AV-Vertrag (AVV)?

Ja. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO steht öffentlich bereit und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses; die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sind dokumentiert und einsehbar.

Wie erfüllt lionbackup Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung)?

Durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nach Stand der Technik (Vertraulichkeit), unveränderbaren Speicher und getrennte Zonen (Integrität und Verfügbarkeit), regelmäßig getestete Wiederherstellung (Belastbarkeit) sowie lückenlose Protokollierung (Nachweisbarkeit).

Unterstützt lionbackup Löschkonzepte und Aufbewahrungsfristen?

Ja. Vorhalte- und Löschfristen sind pro Projekt konfigurierbar; nach Ablauf werden Sicherungen automatisch und nachvollziehbar gelöscht — passend zur Speicherbegrenzung nach Art. 5 DSGVO.